Definition: Krankengymnastische Behandlungstechniken dienen z. B. der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungen und Funktionsstörungen des Haltungs- und Bewegungsapparates sowie der inneren Organe und des Nervensystems. Mit mobilisierenden und stabilisierenden Übungen und Techniken werden die passive Beweglichkeit und die Muskeltonusregulierung verbessert sowie die geschwächte Muskulatur gekräftigt und aktiviert. Krankengymnastik dient auch der Behandlung von Folgen psychischer oder physischer Störungen im Bereich der Bewegungsorgane.

Informationen, Motivation und Schulung des Patienten über gesundheitsgerechtes und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten sowie die Schulung des Patienten und ggf. der betreuenden Person im Gebrauch seiner Hilfsmittel.

Therapeutische Wirkung:

  • Verbesserung der Funktion von funktionsgestörten Gelenke
  • Aktivierung und Kräftigung geschwächter Muskulatur
  • Dehnung verkürzter Weichteilstrukturen
  • Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts
  • Durchblutungsförderung und Entstauung, Wirkung auf Herz-Kreislaufsystem, Atmung und Stoffwechselsystem
  • Verbesserung der aktiven Beweglichkeit, Steigerung der Muskelkraft, Ausdauer,Schnellkraft
  • Verbesserung der Koordination, Gleichgewicht und der Haltung
  • Schmerzlinderung
  • Beeinflussung der Atemmechanik und Atemregulation